Es gibt viele gute Gründe für einen systematischen Arbeitsschutz mit regomed
Mit dem Arbeitsschutzgesetz bekam der Präventionsgedanke im Arbeitsschutz Gesetzescharakter. Es erfolgte hiermit der Wandel von dem pathogenetischen Ansatz "Was macht krank" zu den Prinzip der Salutogenese "was erhält die Gesundheit".
Als Instrumente werden Gefährdungsbeurteilungen von den Betrieben verlangt sowie regelmäßige und anlassbezogene Unterweisungen der Mitarbeitenden. Auch muss der Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem entsprechendem Beauftragtenwesen organisiert sein. Es findet ein Wertewandel statt. Die Menschen wollen eine gute Lebensqualität, eine ausgeglichene "Work-Life-Balance".
Ein systematischer Arbeitsschutz erfüllt zum einen die gesetzlichen Bestimmungen. Die Mitarbeitenden werden optimal geschützt und wissen, wie sie ihre Gesundheit schützen und erhalten können. Motivierte und engagierte Mitarbeitende strahlen aus - auf die Kundenzufriedenheit, die eigene Produktivität und Leistungsfähigkeit. Mit einem ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz schaffen Sie gesunde und motivationsfördernde Arbeitsbedingungen, senken Ausfalltage, verbessern Sie das Betriebsklima, senken Kosten und steigern die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes und Sie werden attraktiver Arbeitgeber.
Wir unterstützen Sie dabei. Informieren Sie sich über unser Leistungsangebot.
Was ist Arbeitssicherheit?
Die Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Baustein im Arbeitsschutz und hat die Aufgabe die Arbeitsstätten, -bedingungen und Maschinen möglichst gefahr- und unfallfrei zu gestalten. Die Schaffung idealer Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter steht dabei im Fokus
Was verlangt der Gesetzgeber?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber und definiert die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Der Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen und ihm die in §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Aufgaben übertragen.
Darüber hinaus werden in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) konkrete Anforderungen und Tätigkeitsfelder zur sicherheitstechnischen Betreuung beschrieben.
Unsere Leistungen im Überblick
Die Betreuung unserer Kunden gliedert sich in zwei Teile: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Die Inhalte und Aufgabenfelder der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 definiert. So finden sich in der Grundbetreuung 9 Aufgabenfelder und in der betriebsspezifischen Betreuung 4 Aufgabenfelder wieder.
Die Ermittlung des Umfangs der Grundbetreuung wird je nach Betriebszuordnung durch die zuständige Berufsgenossenschaft nach einem festen Berechnungsschlüssels und der Anzahl der unternehmenseigenen Mitarbeiter berechnet.
Die Dauer und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung wird nach unserer Prüfung und Beratung, welche Maßnahmen im Betrieb erforderlich sind, durch den Unternehmer festgelegt und schriftlich vereinbart.
Einige Beispiele zu den Aufgaben in den Bereichen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung finden Sie hier:
Gefahrstoffe sind überall in den Betrieben zu finden. Der Umgang mit diesen Gefahrstoffen ist von dem Gesetzgeber in der Gefahrstoffverordnung (GeFStoffV) geregelt und fordert spezifische Maßnahmen. Unter anderem sind z. B. Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dieser Gefahrstoffverordnung. Wir erstellen das Gefahrstoffverzeichnis und die dazugehörigen Betriebsanweisungen für die Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff gearbeitet wird. Ferner führen wir für Sie die Unterrichtung und die Unterweisung der Beschäftigten durch.
Weitere Informationen zur Gefahrstoffverordnung (GeFStoffV)
Mit den Arbeitsplatzmessungen durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergänzen wir unsere Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Arbeitsplätze und erhalten so verlässliche Ergebnisse zu Belastungen. Unser Team untersucht Ihre Arbeitsplätze, wertet die Ergebnisse aus und gibt Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsumgebung.
Wir können folgenden Arbeitsplatzmessungen durchführen:
- Lärmpegel
- Beleuchtungsstärke
- Raumklima
- CO2-Gehalt
Kontaktieren Sie uns für ihre Fragen.