Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines Unternehmens, um erfolgreich zu sein. Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger und tragen so wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Daher ist es unsere Aufgabe den Erhalt der Leistungsfähigkeit beizubehalten, indem wir Gesundheitsgefährdungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen dagegen herbeiführen. Unser Ziel ist es, das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter durch unsere Gesundheitsförderung zu steigern. Wir klären auf und helfen, die betrieblichen und die persönlichen gesundheitlichen Ziele Ihrer Mitarbeiter zu erreichen.
Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 (ASiG) des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Aufgaben zu übertragen.
Was ist Arbeitsmedizin?
Die Arbeitsmedizin ist eine eigenständige Fachrichtung der Medizin und erfüllt durch ihren präventiven Ansatz einen wesentlichen Teil im medizinischen Versorgungssystem. Der Fokus der Arbeitsmedizin liegt auf der Wechselwirkung zwischen Arbeit und Mensch. Ziel ist es arbeitsbedingte Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Gesundheitsvorsorge die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.
Was verlangt der Gesetzgeber?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber und definiert die Aufgaben der Betriebsärzte zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Der Arbeitgeber muss einen Betriebsarzt schriftlich bestellen und ihm die in §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Aufgaben übertragen.
Darüber hinaus werden in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) konkrete Anforderungen und Tätigkeitsfelder zur arbeitsmedizinischen Betreuung beschrieben.
Unsere Leistungen im Überblick
Die ersten Schritte zu Beginn der Betreuung zeigen sich wie folgt:
Die Betreuung unserer Kunden gliedert sich in zwei Teile: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Die Inhalte und Aufgabenfelder der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 definiert. So finden sich in der Grundbetreuung 9 Aufgabenfelder und in der betriebsspezifischen Betreuung 4 Aufgabenfelder wieder.
Die Ermittlung des Umfangs der Grundbetreuung wird je nach Betriebszuordnung durch die zuständige Berufsgenossenschaft nach einem festen Berechnungsschlüssels und der Anzahl der unternehmenseigenen Mitarbeiter berechnet.
Die Dauer und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung wird nach unserer Prüfung und Beratung, welche Maßnahmen im Betrieb erforderlich sind, durch den Unternehmer festgelegt und schriftlich vereinbart.
Einige Beispiele zu den Aufgaben in den Bereichen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung finden Sie hier:
Durch Erkrankungen, aber auch durch einen Unfall, können Beschäftigte längerfristig ausfallen. Um solchen Beschäftigten den Wiedereinstieg in das Berufsleben bzw. Unternehmen zu ermöglichen, ist ein wichtiges Instrument das Eingliederungsmanagement, kurz BEM genannt. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM) beschreibt den systematischen Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitern. Der Arbeitgeber muss gem. § 167 SGB IX seinen Beschäftigten ein BEM anbieten, soweit krankheits- oder unfallbedingt eine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt bestand.
Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nach längerer Erkrankung stufenweise wiederherzustellen und so an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit. Im weiteren Verlauf der Wiedereingliederung werden Maßnahmen zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit durchgeführt.
Das Angebot einer betrieblichen Impfung ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Leistungen. Das Impfangebot erfolgt meist im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung durch den Arzt und umfasst die Durchsicht des Impfausweises sowie Hinweise und Aufklärung zu Auffrischungsimpfungen, Schutz- und Nebenwirkungen. Grundsätzlich ist jede Impfung eine freiwillige Entscheidung und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Über die empfohlenen tätigkeitsbezogenen Impfungen hinaus bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit zur Grippeimpfung, üblicherweise im Herbst, an. Dies kann sowohl bei uns im Zentrum als auch bequem bei Ihnen vor Ort stattfinden. Durch das Angebot zur Grippeimpfung im Betrieb lassen sich erfahrungsgemäß deutlich mehr Menschen impfen. Mit einer Schutzwirkung von ca.70% reduzieren sie so die Ansteckungsgefahr im Kollegium.
Corona Impfung
Wir werden voraussichtlich ab dem 07. Juni 2021 mit den Impfungen gegen das Coronavirus beginnen.
Die Impfungen finden zunächst ausschließlich in unserem Zentrum in Elmshorn statt.
In den ersten Wochen können hierfür jeweils für 6 Mitarbeiter Termine im Stundentakt gebucht werden. Die Auswahl und Einteilung der Mitarbeiter erfolgen durch Sie. Die Termine werden durch uns vergeben. Bei der Terminvergabe wird Ihnen auch der voraussichtlich vorhandene Impfstoff mitgeteilt werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie uns einen festen Ansprechpartner nennen, der bei Bedarf auch in der Lage ist, Mitarbeiter als Ersatz für nicht-eingehaltene Termine zu senden. Bitte klären Sie vorab mit Ihren Mitarbeitern, ob und mit welchem Impfstoff diese geimpft werden möchten und können.
Für Fragen stehen wir gerne unter info@regomed.de zur Verfügung.
Werdende und stillende Mütter unterliegen speziellen Regeln des Arbeitsschutzes. Diese sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und umfassen die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind – vor und nach der Geburt des Kindes. Der Unternehmer ist verpflichtet umgehend nach Kenntnisnahme über eine bestehende Schwangerschaft, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Hierbei erhält die Behörde Informationen darüber, ob im Rahmen der Beschäftigung eine Tätigkeit vorliegt, die ggf. die Mutter und ihr ungeborenes Kind gefährdet.
Eine betriebsärztliche Vorstellung einer werdenden oder stillenden Mutter ist im Mutterschutzgesetz nicht verpflichtend vorgesehen. Allerdings kann dies dann problematisch werden, wenn die Mutter in besonderen Arbeitsbereichen tätig ist, die eine Gefährdung birgt. Daher ist es empfehlenswert, den zuständigen Betriebsarzt beratend hinzuzuziehen. Der Betriebsarzt prüft, ob spezielle Schutzmaßnahmen oder eine Änderung des Arbeitsplatzes erforderlich sind.
Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie hier:
Wir nutzen die aktuellen Wege der Digitalisierung und bieten unseren Service, soweit möglich, telefonisch und als Videokontakt an. Neben der Beratungsleistung vor Ort bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit im Rahmen der Grundbetreuung unseren Betriebsarzt telefonisch zu kontaktieren und Fragen zu stellen – schnell und unkompliziert.
Die Telemedizin findet zunehmend Einsatz in der ärztlichen Gesundheitsversorgung. Seit 2010 definiert die Ärzteschaft die Einsatzgebiete und die Voraussetzungen der Telemedizin. Besonders für Beratungsleistungen und Diagnostik kann der digitale Weg unterstützend eingesetzt werden und bietet so ein Mehrwert für viele Unternehmen.
Unser Team ist durch die vielen digitalen Möglichkeiten schnell und unkompliziert für Sie da. Neben der Betreuung vor Ort und in unseren Zentren können Sie nach Absprache mit dem Betriebsarzt die Möglichkeit des Videokontaktes nutzen. Die An- und Abreisezeit wird reduziert und die Zeit so optimal genutzt.
Beratungsthemen als Telefon- oder Videokontakt:
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Fragen zum Mutterschutz
- Fragen zum BEM
- Beratung zum Thema Ergonomie
- Fragen zu arbeitspsychologischen Themen
- Etc.
Alle Themen unterliegen auch telefonisch oder telemedizinisch der ärztlichen Schweigepflicht.
Gesundheits-Check-Up für Führungskräfte
Die Mitarbeiter im Unternehmen sind täglich komplexen Aufgaben, schnelllebigen und vielfältigen Arbeitsumfeldern, die viel Konzentration abverlangen, ausgesetzt. Dies kann zu körperlichen und psychischen Belastungen führen und leider immer häufiger auch zu Ausfällen.
Um potenzielle Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu fördern, bieten wir unser maßgeschneidertes Vorsorgeprogramm an. Dabei gehen wir individuell auf den einzelnen Mitarbeiter und dessen Arbeitsumfeld ein und können so allgemeine Empfehlungen für eine optimale Gestaltung der Arbeit ableiten.
Unser Gesundheits-Check-Up beinhaltet:
- Ausführliches Anamnesegespräch und Aufnahme von Beschwerden
- Umfassende Untersuchung
- EKG-Untersuchung
- Lungenfunktionstest
- Sehtest inkl. Perimetrie
- Hörtest inkl. Audiometrie
- Blutuntersuchung und Auswertung von Mangelerscheinungen
- Ausführliches Beratungsgespräch auf Basis der Untersuchungsergebnisse
Reisemedizin
Sowohl für berufliche sowie auch für private Auslandsaufenthalte bieten wir Ihnen:
- Impfempfehlungen für die Reise nach Feststellung des Impfstatus
- Erstellung eines Impfplanes
- Verhaltensempfehlungen im Reiseland
- Hygieneempfehlungen für die Reise
- Durchführung von entsprechend empfohlenen Impfungen
Verkehrsmedizin
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Verkehrsteilnehmer (Pkw- und Motorradfahrer), sich regelmäßigen Tests zur Fahrtauglichkeit zu unterziehen. Umso größer ist deshalb die Verantwortung des Einzelnen – für sich selbst, aber auch anderen gegenüber.
Es gibt viele Ursachen, die die Fahrtauglichkeit zeitweise, aber auch dauerhaft beeinflussen können. Dazu gehören u. a. chronische Erkrankungen, die Einnahme von bestimmten Medikamenten, aber auch ganz einfach körperliche Veränderungen, die sich im Laufe eines Lebens natürlicherweise einstellen. So können sich mit zunehmendem Alter Seh- und Hörfähigkeit, Reaktions- und Kombinationsfähigkeit, Merk- und Konzentrationsfähigkeit sowie Belastbarkeit verändern.
Bei uns können Sie auf freiwilliger Basis, unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht, Ihre eigene Leistungsfähigkeit feststellen lassen. Dafür stehen wir Ihnen mit unserem hochqualifizierten Team und modernen medizinisch-technischen Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Eine komplette Untersuchung dauert in der Regel etwa ein bis zwei Stunden und beinhaltet
- komplette Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Sehtest
- Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
- Dämmerungssehen (Nyktometer)
- Hörtest
- Blutuntersuchung